© Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

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Antrag der SPD-Kreistagsfraktion Vulkaneifel

Der Kreistag Vulkaneifel möge beschließen:

In Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden erarbeitet der Landkreis Vulkaneifel einen nach Prioritäten geordneten Katalog infrastruktureller Maßnahmen zum Thema „Leben und Wohnen im Alter“.

Auf Basis von Bürgerbefragungen in den Gemeinden des Landkreises unterstützt der Landkreis gemeinsam mit den Verbandsgemeinden die Gemeinden bei der Durchführung von Bürgerbefragungen, um die Bedürfnisse einer insgesamt älter werdenden Bevölkerung zu erfahren.

Gemeinsam mit den Verbandsgemeinden wertet der Landkreis Vulkaneifel das Ergebnis dieser Bürgerbefragungen aus und unterstützt die Gemeinden bei der Schaffung infrastruktureller Maßnahmen, die den Bedürfnissen der älter werdenden Bevölkerung Rechnung tragen.

Der Landkreis Vulkaneifel fördert solche infrastrukturellen Maßnahmen im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten. Der Kreistag wird zu gegebener Zeit nach Vorlage eines entsprechenden Vorschlags der Kreisverwaltung über einen Prioritätenkatalog (Leitlinien) befinden.

Begründung:

Der demografische Wandel hat inzwischen auch unseren Landkreis erreicht, wobei sich dieser Wandel in den kreisangehörigen Gebietskörperschaften sehr unterschiedlich auswirkt.

Struktur- und in der Regel finanzschwache Gebietskörperschaften verspüren den demografischen Wandel bereits jetzt deutlicher als strukturstarke Gebiets-körperschaften. Dies verändert die Lebenschancen der Menschen und führt zu einer oft schwierigen Konkurrenzsituation zwischen den kreisangehörigen Gebietskörperschaften.

Wenn dem Gebot der Verfassung nach „gleichwertigen Lebensverhältnissen“ Rechnung getragen werden soll, muss auch die Kreispolitik diesen Wandel aktiv und vorausschauend begleiten. Dies bedeutet, dass Maßnahmen der Infrastruktur (z. B.: ärztliche Versorgung, Pflege, Einkaufsmöglichkeiten, soziale Netze usw.) aktiv gefördert werden müssen, und dies insbesondere in strukturschwachen Gebietskörperschaften.

Auch sollte das Thema des Wohnens außerhalb von Senioreneinrichtungen (die Möglichkeit in der eigenen Wohnung bleiben zu können sowie alternative Wohnformen z.B. Seniorenwohngemeinschaften etc.) besonders berücksichtigt werden. Der Kreis muss seiner Ausgleichsfunktion gerecht werden und dafür Sorge tragen, dass in allen kreisangehörigen Gebietskörperschaften auch in Zukunft für ältere Menschen „gutes Leben“ gewährleistet bleibt.