Briefwahl beantragen – so geht es

Am 24. September ist Bundestagswahl.

Wer jetzt schon weiß, dass er am Wahltag verhindert ist, zum Beispiel wegen einer Urlaubsreise, kann per Briefwahl wählen. Das müssen Sie beachten, um rechtzeitig die Unterlagen zu erhalten und Sie rechtzeitig abzuschicken.

Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?

Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie werden selbst aktiv und beantragen bei der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes Briefwahl. Den Antrag können Sie jetzt bereits stellen. Das geht mittlerweile ohne Angaben von Gründen. Die Beantragung kann formlos sein, muss aber schriftlich oder persönlich erfolgen. Anträge per E-Mail werden angenommen, per Telefon ist eine Beantragung jedoch nicht möglich. Einige Gemeinden bieten auch Onlineformulare an.

Folgende Angaben müssen Sie dafür machen:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) 

Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit: Sie warten ab, bis die Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. Die Wahlbenachrichtigungskarten erhalten Sie vier bis sechs Wochen vor der Wahl, spätestens jedoch am 21. Tag vor der Wahl, also am Sonntag, dem 03. September.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Vordruck, den Sie an die dort genannte Adresse zurücksenden können, um Briefwahlunterlagen zu bekommen. Die zuständige Gemeinde schickt Ihnen die Unterlagen dann. Auf Antrag kann man sie sich aber auch an eine andere Anschrift senden lassen, zum Beispiel an eine Urlaubsadresse. Wer vom Ausland aus wählen möchte, muss allerdings beachten, dass der Brief mit den Wahlunterlagen eventuell länger unterwegs ist als ein Inlandsbrief. Der Bundeswahlleiter empfiehlt die Versendung per Luftpost. Wer aus dem Ausland wählt, muss die Versandkosten übrigens selbst tragen. Im Inland ist der Versand kostenfrei.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch direkt bei Ihrer Gemeinde abholen und sie entweder mit nach Hause nehmen oder direkt vor Ort wählen und die Unterlagen dort gleich abgeben.

Bis wann muss ich spätestens Briefwahl beantragen?

Der Bundeswahlleiter empfiehlt, sich zu frühzeitig wie möglich darum zu kümmern. Aber nicht jedem ist das möglich. Bis Freitag vor dem Wahltag (22. September), 18 Uhr, müssen die Wahlscheine für die Briefwahl spätestens beantragt werden.

In besonderen Ausnahmefällen wie plötzlicher Erkrankung kann der Wahlschein noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden.

Wann muss ich die Briefwahlunterlagen spätestens verschicken?

Wenn man die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholt, erhält man sie frühestens etwa sechs Wochen vor der Wahl. Dafür, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen, ist der Wähler selbst verantwortlich. Die Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, vorliegen.

Der Bundeswahlleiter empfiehlt, die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzuschicken.

Wer diese Frist verpasst, hat noch zwei Möglichkeiten: Er kann die Unterlagen entweder bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse vorbeibringen. Die Unterlagen müssen auf jeden Fall bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, dort abgegeben werden.

Wenn man doch am Wahltag vor Ort ist, aber keine Zeit mehr hat, die Briefwahlunterlagen abzuschicken oder abzugeben, kann man auch ins Wahllokal geben und dort wählen. Dort reicht es in der Regel, die Wahlbenachrichtigungskarte vorzuzeigen. Es wird aber empfohlen, zusätzlich den Personalausweis mitzunehmen, sollte es Unstimmigkeiten geben.