Stellungnahme der SPD-Kreistagsfraktion Vulkaneifel zum Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung für die Kreistagsitzung am 13.02.2017

– Beauftragung der Verwaltung mit der Vorbereitung einer Klage (abstrakte Normenkontrolle vor dem Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Die SPD-Fraktion im Kreistag Vulkaneifel ist der Überzeugung, dass das am 25.01.2017 eingebrachte Landesgesetz hinsichtlich der Verfassungskonformität nach Anhörung von mehreren Verfassungsrechtlern in Mainz umfassend geprüft wird. Damit werden auch die von Prof. Dr. Oebbecke vorgetragenen Feststellungen hinsichtlich einer Verfassungswidrigkeit des eingebrachten Landesgesetzes hinreichend in die Beratungen einbezogen und rechtlich bewertet werden können.

Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass danach ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg gebracht wird. Die Vorbereitung einer Klage mit dem Antrag auf eine abstrakte Normenkontrolle durch den Landkreis ist zum jetzigen Zeitpunkt deshalb nicht sinnvoll und nicht weiterführend, weil erst in Kenntnis des beschlossenen Gesetzes eine entsprechende Klage eingeleitet werden kann.

Deshalb sollte das Gesetzesverfahren erst einmal abgewartet werden. Sollten nach der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag noch berechtigte Zweifel an der Verfassungskonformität gegeben sein, könnte eine entsprechende Klage immer noch durch einen Beschluss des Kreistags in Auftrag gegeben werden.

Für die SPD-Kreistagfaktion Vulkaneifel
Jens Jenssen, Fraktionssprecher