Lavaabbau bei Hillesheim

Lavaabbau bei Hillesheim

Die SPD-Fraktion im Kreistag Vulkaneifel fordert das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) auf bis zur Verabschiedung eines neuen Regionalplans, der den Rohstoffabbau in der Vulkaneifel neu regelt, keine Abbaugenehmigungen entgegen des Landschaftsschutzes zu erteilen und über die laufenden Verfahren Auskunft zu geben.

Der Fachbeitrag zur Rohstoffsicherung des LGBs im Rahmen der Erstellung des neuen Regionalplanes der Region Trier sorgt seit zwei Jahren in der Vulkaneifel für Aufregung. Viele Menschen haben Sorge, um das einmalige Landschaftsbild der Vulkaneifel. Eine Erweiterung der 400 ha möglicher Abbauflächen auf bis zu 2.000 ha wird abgelehnt. Die Naturschutzverbände in der Vulkaneifel haben den übermäßigen Erweiterungsplänen des LGBs vier Grundsätze zum Landschaftsschutz und die Bewahrung unserer einzigartigen Naturlandschaft entgegen gesetzt. Demnach soll kein Rohstoffabbau in Naturschutzgebieten, an Naturdenkmälern, in neuen Gebieten stattfinden, sowie kleine Gruben geschlossen werden.

Dieser Haltung hat der Kreistag 2011 mit einer Resolution deutlichen Ausdruck verliehen und die Forderungen der Naturschutzverbände bestärkt. Daraufhin wurde in Abstimmung mit der SGD-Nord als oberster Naturschutzbehörde eine vertiefte Stellungnahme zum Landschaftsbild erarbeitet. Diese soll der Planungsgemeinschaft bei Erstellung des Raumordnungsplans klare Orientierung geben und die Erweiterungspläne des LGB deutlich reduzieren.

Da die Planungsgemeinschaft bisher noch keinen Entwurf für einen neuen Regionalplan vorgelegt hat, haben die Abwägungen zum Landschaftsschutz noch keine bindende Wirkung. Dennoch wären Abbaugenehmigungen, die in Naturschutzgebieten, an Naturdenkmälern, in neuen Gebieten sowie in kleinen Gruben erteilt werden, klar gegen den in der Resolution des Kreistags zum Ausdruck gebrachten öffentlichen Willen.

Deswegen dürfen keine Abbauanträge genehmigt werden, die nicht dem Landschaftsschutz entsprechen. Über die im Moment laufenden Verfahren muss der Kreistag zudem in Kenntnis gesetzt werden.